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   VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05   

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VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05 (https://dejure.org/2005,14973)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.09.2005 - 1 TG 1228/05 (https://dejure.org/2005,14973)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. September 2005 - 1 TG 1228/05 (https://dejure.org/2005,14973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Beurteilungspraxis im Beförderungsauswahlverfahren mit dem Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG); Erforderlichkeit der Erstellung eines spezifischen Anforderungsprofils bei automatischer Einbeziehung sämtlicher in Betracht kommender ...

  • Judicialis

    BBG § 8; ; BLV § 41; ; BLV § 41a; ; GG Art. 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 126 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - DVBl. 1989, 1247, u. v. 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344 m. w. N.).

    Die Auswahlentscheidung verletzt den Antragsteller jedoch deshalb in seinem Bewerbungsverfahrensrecht, weil ihre Begründung nicht den Bedingungen rationaler Abwägung genügt und die der Entscheidung zu Grunde gelegten dienstlichen Beurteilungen nicht den Anforderungen an eine hinreichende Differenzierung gerecht werden, wie sie sowohl § 41a BLV als auch die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien der Antragsgegnerin, insbesondere in den Quotierungsvorgaben gemäß Ziffer 40 der Richtlinien vorsehen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - a. a. O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - ZBR 2005, 162 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - a. a. O.).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - ZBR 2005, 162 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - a. a. O.).

    Ist eine große Anzahl von Bewerbern um eine Beförderungsstelle ausnahmslos mit der Spitzennote beurteilt - im vorliegenden Fall acht von den elf in Betracht kommenden beamteten Sachverständigen - spricht dies für eine mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht vereinbare Beurteilungspraxis (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - a. a. O.).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - DVBl. 1989, 1247, u. v. 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - DVBl. 1989, 1247, u. v. 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - ZBR 2005, 162 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - a. a. O.).
  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05
    Der Antragsteller ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - DVBl. 1989, 1247, u. v. 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 20.12.2004 - 1 TE 3124/04

    Anwendbarkeit des GKG 2004 § 52 Abs 5 auf Eilverfahren zur Sicherung des

    Auszug aus VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05
    Der Senat geht im Hinblick auf das eigentliche, nach § 52 Abs. 1 GKG für die Bestimmung des Streitwerts maßgebliche Rechtsschutzziel des Antragstellers vom sog. Beförderungsstreitwert aus (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 TE 3124/04 -).
  • VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten bei Auswahlverfahren

    Das ist bei einer Beurteilungspraxis, bei der die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber das gleiche Gesamturteil erhalten, nicht sichergestellt (HessVGH Beschlüsse v. 19.11.1993, 1 TG 1465/93, NVwZ-RR 1994, 347 u. v. 20.9.2005, 1 TG 1228/05, ESVGH 56, 126; Kammer Beschluss v. 27.4.2007 - 9 G 5824/06(1) u. 9 G 5788/06(1) - n.V.; s. auch BVerwG Urteil v. 17.8.2005, 2 C 37/04, E 124, 99, 103 und BVerfG Beschluss v. 20.3.2007, 2 BvR 2470/06, NVwZ-RR 691).
  • VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    In einem weiteren Beschluss des Hessischen VGH vom 20.09.2005 (1 TG 1228/05) heißt es zu dieser Problematik, eine Beurteilungspraxis, die ohne sachlichen Grund nicht hinreichend zwischen den zu Beurteilenden differenziere, verletze den von Artikel 33 Abs. 2 GG geschützten Anspruch des im Beförderungsauswahlverfahren unterlegenen Bewerbers auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung.
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